Allgemeine Geschäftsbedingungen für Software-Abonnements, SaaS und On-Premises-Lösungen
Stand: 04.11.2026
Verwender:
CATMEDIA eBusiness
Anita Becker
Auf die Ziegelhütte 11
66763 Dillingen/Saar
– nachfolgend „CATMEDIA“ genannt –
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zeitlich befristete Bereitstellung und Nutzung von Softwarelösungen im Abonnement einschließlich zugehöriger Hosting-, Server-, Wartungs-, Administrations- und Supportleistungen durch CATMEDIA.
1.2 CATMEDIA bietet die Softwarebereitstellung in folgenden Betriebsmodellen an:
a) Software as a Service (SaaS): Bereitstellung und Betrieb der Software auf einer durch CATMEDIA administrierten Cloud-Infrastruktur.
b) On-Premises: Bereitstellung und Betrieb der Software auf einem von CATMEDIA zur Verfügung gestellten Server, der in den Geschäftsräumen oder an einem vereinbarten Standort des Kunden aufgestellt wird.
1.3 In beiden Betriebsmodellen übernimmt ausschließlich CATMEDIA die technische Administration der Serverumgebung. Art und Umfang der darüber hinausgehenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und der Leistungsbeschreibung.
1.4 Die Nutzung der Software erfolgt im Rahmen eines zeitlich begrenzten, entgeltlichen Abonnements. Der Abschluss eines Abonnements begründet keinen Anspruch auf Erwerb der Software oder der eingesetzten Hardware.
1.5 Maßgeblich sind der individuelle Vertrag, die Auftragsbestätigung, die Leistungsbeschreibung, gegebenenfalls vereinbarte Service-Level, diese AGB sowie ergänzende Vereinbarungen, insbesondere zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
1.6 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn CATMEDIA ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.7 Ergänzend gelten, soweit sachlich einschlägig und nicht durch speziellere Regelungen verdrängt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CATMEDIA für Beratungs- und Dienstleistungen.
2. Vertragsgegenstand und Softwarebereitstellung
2.1 CATMEDIA stellt dem Kunden die vertraglich vereinbarte Software während der vereinbarten Vertragslaufzeit zur Nutzung bereit.
2.2 Funktionsumfang, Anzahl der Benutzer, Module, Speicherplatz, Schnittstellen, technische Voraussetzungen und sonstige Leistungsmerkmale richten sich nach dem gebuchten Abonnement und der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung.
2.3 Der Kunde erhält die Möglichkeit, die Software über die vorgesehenen Benutzeroberflächen und Zugangswege zu nutzen.
2.4 Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich für die vereinbarte Anzahl von Benutzern, Standorten, Unternehmen oder sonstigen lizenzierten Nutzungseinheiten.
2.5 Erweiterungen des Funktionsumfangs, zusätzliche Benutzer, Schnittstellen, individuelle Anpassungen, Datenmigrationen, Schulungen und sonstige Zusatzleistungen sind nur Bestandteil des Vertrags, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
2.6 CATMEDIA schuldet die Bereitstellung der vereinbarten Funktionen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg durch die Nutzung der Software wird nicht geschuldet.
3.1 Im SaaS-Betriebsmodell wird die Software auf einer von CATMEDIA bereitgestellten und administrierten Serverinfrastruktur betrieben.
3.2 CATMEDIA übernimmt die technische Administration der Server, Betriebssysteme, Datenbankdienste, Sicherheitskonfigurationen und für den Betrieb erforderlichen Systemkomponenten.
3.3 CATMEDIA ist berechtigt, die technische Infrastruktur im Rahmen der vertraglichen Leistungsbeschreibung anzupassen, zu aktualisieren oder durch gleichwertige Komponenten zu ersetzen, soweit die vertraglich vereinbarten Leistungen hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
3.4 Soweit ein bestimmter Serverstandort oder ein bestimmtes Land der Datenverarbeitung vereinbart wurde, darf hiervon nur im Rahmen der vertraglichen und datenschutzrechtlichen Vereinbarungen abgewichen werden.
3.5 Der Kunde erhält keinen unmittelbaren administrativen Zugriff auf das zugrunde liegende Serverbetriebssystem, die Datenbankadministration oder sonstige geschützte Infrastrukturkomponenten.
3.6 Die Bereitstellung der Software erfolgt über eine geeignete Internetverbindung. Die Internetanbindung und die erforderliche technische Ausstattung auf Kundenseite liegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
3.7 Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, soweit diese in der Leistungsbeschreibung oder einer Service-Level-Vereinbarung ausdrücklich festgelegt wurde.
4. Betriebsmodell On-Premises – Server beim Kunden
4.1 Im On-Premises-Betriebsmodell stellt CATMEDIA dem Kunden einen für den Betrieb der Software geeigneten Server zur Verfügung.
4.2 Der Server wird am vertraglich vereinbarten Standort des Kunden aufgestellt und mit der erforderlichen Softwareumgebung ausgestattet.
4.3 Der bereitgestellte Server einschließlich seiner eingebauten Hardwarekomponenten bleibt ausschließliches Eigentum von CATMEDIA.
4.4 Durch die Überlassung, Aufstellung, Installation oder Zahlung wiederkehrender Nutzungsentgelte erwirbt der Kunde weder Eigentum noch ein Anwartschaftsrecht an dem Server.
4.5 Der Kunde erhält lediglich das vertraglich vereinbarte Recht, die auf dem Server bereitgestellte Software während der Vertragslaufzeit zu nutzen.
4.6 Der Kunde verpflichtet sich, den Server sorgfältig zu behandeln, vor unbefugtem Zugriff, Beschädigungen, Diebstahl, Feuchtigkeit, Überhitzung und sonstigen vermeidbaren Gefahren zu schützen.
4.7 Der Kunde stellt die vereinbarten räumlichen und technischen Voraussetzungen bereit. Dazu gehören insbesondere eine geeignete Stromversorgung, ausreichende Belüftung, eine erforderlichenfalls gesicherte Internetverbindung sowie der notwendige physische Zugang für CATMEDIA.
4.8 Der Server darf ohne vorherige Zustimmung von CATMEDIA nicht an einen anderen Standort verbracht, geöffnet, verändert, veräußert, verpfändet, vermietet oder Dritten überlassen werden.
4.9 Eine Installation zusätzlicher Software, der Austausch von Hardwarekomponenten oder die Änderung der Systemkonfiguration durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von CATMEDIA nicht gestattet.
4.10 Der Kunde informiert CATMEDIA unverzüglich über Beschädigungen, Fehlfunktionen, Sicherheitsvorfälle, Eigentumsansprüche Dritter oder sonstige Umstände, welche die Verfügbarkeit oder das Eigentum von CATMEDIA gefährden können.
4.11 Der Kunde ist verpflichtet, Dritte, insbesondere Vollstreckungsorgane, Vermieter, Insolvenzverwalter oder sonstige Anspruchsteller, auf das Eigentum von CATMEDIA hinzuweisen, soweit sie Rechte an dem Server geltend machen.
4.12 CATMEDIA ist berechtigt, den Server nach vorheriger angemessener Abstimmung zu Wartungs-, Reparatur-, Austausch- oder Sicherheitszwecken zu überprüfen. Bei akuten Gefährdungen sollen die Parteien unverzüglich geeignete Maßnahmen abstimmen.
4.13 CATMEDIA trägt die Verantwortung für die vereinbarte technische Wartung des Servers. Schäden, die vom Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurden, sind nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
4.14 Bei einem Hardwaredefekt entscheidet CATMEDIA über Reparatur oder Austausch des betroffenen Geräts. Der Kunde hat die hierfür erforderliche Mitwirkung zu leisten.
4.15 Nach Beendigung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, den Server einschließlich aller zugehörigen Komponenten an CATMEDIA herauszugeben. Die Einzelheiten der Rückgabe richten sich nach Abschnitt 15 dieser AGB.
5. Ausschließliche technische Administration
5.1 Die technische Administration der Server und der zugrunde liegenden Systemumgebung erfolgt in beiden Betriebsmodellen ausschließlich durch CATMEDIA.
5.2 Dies umfasst insbesondere:
- Installation, Konfiguration und Wartung des Betriebssystems;
- Verwaltung der System- und Datenbankdienste;
- Einrichtung und Verwaltung administrativer Zugänge;
- Installation von Sicherheits- und Systemupdates;
- Konfiguration von Firewall- und Sicherheitsmechanismen;
- Überwachung der technischen Betriebsbereitschaft im vereinbarten Umfang;
- Fehleranalyse und technische Störungsbeseitigung;
- Durchführung vereinbarter Datensicherungsmaßnahmen;
- Konfiguration der für den Softwarebetrieb notwendigen Serverkomponenten.
5.3 Der Kunde erhält keinen Root-, Administrator-, Hypervisor- oder vergleichbaren uneingeschränkten Systemzugang, sofern nicht ausnahmsweise eine ausdrücklich vereinbarte Sonderregelung besteht.
5.4 Die fachliche Verwaltung der Anwendung, insbesondere die Anlage und Verwaltung von Benutzern, Rollen, Berechtigungen und betrieblichen Stammdaten, kann dem Kunden im vereinbarten Umfang über die Softwareoberfläche ermöglicht werden. Sie begründet kein Recht zur technischen Serveradministration.
5.5 Der Kunde darf Sicherheitsmechanismen, Systembeschränkungen, technische Zugriffskontrollen oder andere Schutzvorrichtungen weder umgehen noch deaktivieren.
5.6 CATMEDIA ist berechtigt, notwendige technische Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit, Stabilität und Funktionsfähigkeit vorzunehmen. Wesentliche vorhersehbare Einschränkungen werden dem Kunden nach Möglichkeit rechtzeitig mitgeteilt.
5.7 Die Verantwortlichkeit von CATMEDIA für ihre vertraglichen Leistungen bleibt durch die ausschließliche Administration unberührt.
6. Softwarepflege, Updates und Weiterentwicklung
6.1 CATMEDIA übernimmt während der Vertragslaufzeit die vereinbarte technische Pflege der bereitgestellten Software.
6.2 Hierzu gehören insbesondere Fehlerkorrekturen, sicherheitsrelevante Aktualisierungen und die Pflege der für den Betrieb erforderlichen Komponenten im vertraglich vorgesehenen Umfang.
6.3 CATMEDIA ist berechtigt, Funktionen und technische Abläufe anzupassen, soweit dies zur Sicherheit, zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, zur Fehlerbehebung oder zur angemessenen Weiterentwicklung erforderlich ist und die vertraglich vereinbarte Nutzbarkeit nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
6.4 Wesentliche Änderungen, die den vereinbarten Funktionsumfang erheblich beeinträchtigen, bedürfen einer entsprechenden vertraglichen Grundlage. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
6.5 Ein Anspruch auf die Entwicklung neuer Funktionen oder individueller Erweiterungen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6.6 Updates und technische Änderungen werden grundsätzlich von CATMEDIA durchgeführt. Der Kunde darf diese Maßnahmen nicht eigenständig vornehmen.
7. Verfügbarkeit, Wartung und Störungen
7.1 CATMEDIA stellt die Software im Rahmen der vereinbarten technischen Leistungsmerkmale zur Verfügung.
7.2 Soweit eine garantierte Mindestverfügbarkeit vereinbart wird, ergeben sich deren Berechnung, Messzeitraum, Wartungsfenster und gegebenenfalls vereinbarte Servicegutschriften aus einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung.
7.3 Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten vorgenommen und rechtzeitig angekündigt, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
7.4 Bei sicherheitskritischen Ereignissen darf CATMEDIA erforderliche Sofortmaßnahmen durchführen. Der Kunde wird hierüber informiert, soweit die Umstände dies erlauben.
7.5 Beim On-Premises-Betrieb liegen die Bereitstellung von Stromversorgung, geeigneten Räumlichkeiten, lokaler Netzwerkinfrastruktur und vereinbarter Internetanbindung im Verantwortungsbereich des Kunden.
7.6 Störungen, die ausschließlich durch vom Kunden zu vertretende Umstände entstehen, fallen nicht in die von CATMEDIA geschuldete Verfügbarkeit. Gesetzliche Rechte und eine etwaige Mitverantwortung von CATMEDIA bleiben unberührt.
7.7 Der Kunde meldet erkennbare Störungen unverzüglich und stellt die zur Fehleranalyse erforderlichen Informationen zur Verfügung.
7.8 Die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten richten sich nach einer gegebenenfalls vereinbarten Service-Level-Vereinbarung. Ohne eine solche Vereinbarung erfolgt die Störungsbearbeitung innerhalb angemessener Zeit entsprechend Art und Schwere der Störung.
8. Datensicherung und Wiederherstellung
8.1 Art, Umfang, Häufigkeit, Aufbewahrungsdauer und Speicherort der Datensicherungen ergeben sich aus der vereinbarten Leistungsbeschreibung beziehungsweise dem Datensicherungskonzept.
8.2 CATMEDIA übernimmt die vereinbarten technischen Datensicherungsmaßnahmen und administriert die hierfür eingesetzten Systeme.
8.3 Eine Sicherung auf einem von CATMEDIA verwalteten Server bedeutet nicht automatisch, dass eine zusätzliche räumlich getrennte oder externe Datensicherung Vertragsbestandteil ist.
8.4 Beim On-Premises-Betrieb sind insbesondere Ausfälle des Kundenstandorts, Brand, Wasserschäden, Diebstahl und sonstige standortbezogene Risiken bei der Festlegung des Datensicherungskonzepts zu berücksichtigen.
8.5 Die Wiederherstellung von Daten erfolgt im Rahmen des vereinbarten Sicherungsbestands und der technisch vorhandenen Wiederherstellungsmöglichkeiten.
8.6 CATMEDIA übernimmt keine darüber hinausgehenden Zusagen zur vollständigen oder zeitpunktgenauen Wiederherstellbarkeit, sofern solche Eigenschaften nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Gesetzliche Ansprüche bei Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
8.7 Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm eingegebenen oder verarbeiteten Daten verantwortlich.
9. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
9.1 CATMEDIA beziehungsweise der jeweilige Rechteinhaber behält sämtliche Rechte an der Software, ihren Bestandteilen, ihrer Architektur, den Dokumentationen und den zugrunde liegenden technischen Konzepten.
9.2 Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
9.3 Eine dauerhafte Überlassung der Software, insbesondere des vollständigen Quellcodes, ist nicht Vertragsbestandteil, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
9.4 Der Kunde darf die Software nicht unberechtigt vervielfältigen, verändern, weiterverkaufen, unterlizenzieren oder Dritten als eigene Leistung zur Verfügung stellen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9.5 Der Kunde darf die Software nicht außerhalb der vereinbarten Betriebsumgebung betreiben oder auf andere Server übertragen, soweit dies nicht vertraglich vereinbart oder gesetzlich gestattet ist.
9.6 Mit der Beendigung des Abonnements endet das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht, soweit keine anderweitige Vereinbarung oder zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht.
9.7 Sämtliche Rechte des Kunden an seinen eigenen betrieblichen Daten bleiben unberührt.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
10.1 Der Kunde stellt die für die vertragliche Leistungserbringung notwendigen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge und technischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Benutzerzugänge vor unbefugter Nutzung zu schützen und sichere Authentifizierungsverfahren zu verwenden.
10.3 Der Kunde hat seine Benutzer entsprechend ihren Aufgaben zu berechtigen und nicht mehr benötigte Zugänge unverzüglich zu deaktivieren.
10.4 Sicherheitsvorfälle, vermutete Zugriffsverletzungen, technische Störungen und ungewöhnliche Systemverhalten sind CATMEDIA unverzüglich mitzuteilen.
10.5 Beim On-Premises-Betrieb hat der Kunde die vereinbarten Voraussetzungen für den sicheren Serverbetrieb dauerhaft aufrechtzuerhalten.
10.6 Der Kunde darf die bereitgestellten Systeme nicht für rechtswidrige Zwecke verwenden oder durch unangemessene Nutzung die Sicherheit und Stabilität gefährden.
10.7 Entsteht durch schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten zusätzlicher Aufwand, kann CATMEDIA diesen nach den vereinbarten Vergütungssätzen abrechnen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
11.1 Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung.
11.2 Soweit CATMEDIA personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
11.3 Dies gilt unabhängig davon, ob die Software auf einem Cloud-Server oder auf einem bei dem Kunden aufgestellten On-Premises-Server betrieben wird.
11.4 Der Kunde ist grundsätzlich Verantwortlicher für die Zwecke und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm in der Software verwalteten personenbezogenen Daten. Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung richtet sich nach den tatsächlichen Verarbeitungsvorgängen.
11.5 CATMEDIA verarbeitet personenbezogene Kundendaten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung ausschließlich auf Grundlage dokumentierter Weisungen und der vereinbarten datenschutzrechtlichen Regelungen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zu einer anderen Verarbeitung besteht.
11.6 Die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Regelungen zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern, etwaige Drittlandübermittlungen und die Behandlung von Datenschutzvorfällen werden in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung konkretisiert.
11.7 Die ausschließliche technische Administration durch CATMEDIA begründet kein Recht zur zweckfremden Nutzung der Kundendaten.
12. Vergütung und Zahlungsbedingungen
12.1 Für die Bereitstellung und Nutzung der Software einschließlich der vereinbarten Betriebsleistungen zahlt der Kunde die vertraglich festgelegten Abonnemententgelte.
12.2 Die Vergütung kann insbesondere nach Benutzern, Modulen, Funktionsumfang, Standorten, Unternehmen oder vereinbarten Leistungsstufen bemessen werden.
12.3 Beim On-Premises-Betrieb kann das vereinbarte Abonnemententgelt auch die zeitweise Überlassung der Hardware, die technische Administration und die vereinbarten Wartungsleistungen umfassen.
12.4 Einmalige Einrichtungsgebühren, Installationskosten, Datenmigrationen, Schulungen, individuelle Anpassungen oder sonstige Zusatzleistungen werden nur berechnet, soweit dies vertraglich vereinbart wurde.
12.5 Wiederkehrende Abonnemententgelte sind im vereinbarten Abrechnungszeitraum im Voraus fällig.
12.6 Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von zehn Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
12.7 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
12.8 Preisänderungen innerhalb laufender Vertragsverhältnisse bedürfen einer wirksamen vertraglichen Grundlage. Gesetzliche und vertraglich vereinbarte Kündigungsrechte bleiben unberührt.
12.9 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Eine Einschränkung oder Sperrung der Leistungen darf nur unter den gesetzlichen und vertraglich zulässigen Voraussetzungen sowie nach angemessener Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen erfolgen.
13. Vertragslaufzeit und Kündigung
13.1 Die Mindestvertragslaufzeit, Verlängerungszeiträume und ordentlichen Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag beziehungsweise dem gebuchten Tarif.
13.2 Soweit eine automatische Vertragsverlängerung vereinbart wurde, gelten die im Vertrag festgelegten Bedingungen vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorgaben.
13.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13.4 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Partei trotz angemessener Abmahnung oder Fristsetzung wesentliche Vertragspflichten erheblich verletzt und der anderen Partei die Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar ist.
13.5 Kündigungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
13.6 Gesetzlich bestehende Rechte zur Einleitung eines Anbieterwechsels oder zur Übertragung von Daten, insbesondere nach dem EU Data Act, bleiben unberührt.
14. Datenherausgabe und Anbieterwechsel
14.1 Die vom Kunden eingegebenen und im Rahmen der Softwareverwendung erzeugten betrieblichen Daten verbleiben in seiner rechtlichen Zuordnung, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen.
14.2 Bei Beendigung des Abonnements erhält der Kunde die Möglichkeit, seine exportierbaren Daten innerhalb der vertraglich vorgesehenen und gesetzlich vorgeschriebenen Fristen abzurufen beziehungsweise ihre Herausgabe zu verlangen.
14.3 Die Datenherausgabe erfolgt in einem geeigneten, strukturierten und maschinenlesbaren Format entsprechend der Leistungsbeschreibung und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
14.4 Soweit der EU Data Act Anwendung findet, unterstützt CATMEDIA den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer geeigneten eigenen IT-Infrastruktur nach Maßgabe der gesetzlichen Verpflichtungen.
14.5 Für einen vom EU Data Act erfassten Anbieterwechsel gelten insbesondere die gesetzlichen Vorgaben zur Einleitung und Durchführung des Wechsels, zu Übergangsfristen, zur Datenabrufphase und zur Löschung der exportierbaren Daten. Eine gesetzlich zulässige Verlängerung der Übergangsfrist bleibt möglich.
14.6 CATMEDIA wird dem Kunden die gesetzlich erforderlichen Informationen über exportierbare Datenkategorien, etwaige ausgenommene interne Datenkategorien, verfügbare Exportmöglichkeiten, Schnittstellen und technische Beschränkungen zur Verfügung stellen.
14.7 Wechselentgelte werden ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang erhoben. Soweit der EU Data Act anwendbar ist, dürfen ab dem 12. Januar 2027 keine Wechselentgelte im Sinne seiner einschlägigen Vorschriften berechnet werden.
14.8 Entgelte für zusätzlich und gesondert beauftragte Dienstleistungen bleiben möglich, soweit sie nicht als unzulässige Wechselentgelte anzusehen sind.
14.9 Ein Anspruch auf Übertragung des Eigentums an der Software, ihrer Quellcodes oder der bereitgestellten Serverhardware entsteht durch die Datenherausgabe nicht.
14.10 Nach Abschluss des Wechsel- und Herausgabeprozesses werden die betroffenen Daten nach den vereinbarten und gesetzlich erforderlichen Fristen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtmäßigen Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.
15. Rückgabe des On-Premises-Servers
15.1 Bei Beendigung eines On-Premises-Vertrags endet das vertraglich eingeräumte Recht zur Nutzung der von CATMEDIA bereitgestellten Serverhardware.
15.2 Der Server bleibt auch nach Vertragsbeendigung im Eigentum von CATMEDIA und ist nach Abschluss der erforderlichen Datenherausgabe an CATMEDIA zurückzugeben.
15.3 CATMEDIA und der Kunde stimmen die technische Außerbetriebnahme, die Datenherausgabe und einen Termin für den Abbau beziehungsweise die Abholung des Servers ab.
15.4 Der Kunde ermöglicht CATMEDIA innerhalb einer angemessenen Frist den erforderlichen physischen Zugang zum Server. Eine eigenmächtige Betretung der Kundenräume durch CATMEDIA ist ausgeschlossen.
15.5 Der Kunde darf den Server nicht eigenmächtig zerlegen, ausbauen, zurücksetzen oder seine Datenträger entfernen, soweit CATMEDIA dem nicht vorher zugestimmt hat.
15.6 Vor der Wiederverwendung oder anderweitigen Verwertung des Servers sorgt CATMEDIA für eine angemessene und nachweisbare Löschung der darauf befindlichen Kundendaten, soweit diese nicht aufgrund gesetzlicher Pflichten noch aufbewahrt werden müssen.
15.7 Die normale Abnutzung der Hardware durch vertragsgemäße Nutzung begründet keinen Schadensersatzanspruch.
15.8 Für vom Kunden schuldhaft verursachte Beschädigungen oder den schuldhaften Verlust des Servers gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
15.9 Verweigert der Kunde die Herausgabe trotz entsprechender Verpflichtung, stehen CATMEDIA die gesetzlichen Herausgabe- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu.
16. Haftung
16.1 CATMEDIA haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien.
16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CATMEDIA auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
16.4 Bei Datenverlust ist ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere wegen unterlassener vertraglich geschuldeter oder zumutbarer Datensicherungsmaßnahmen, nach den gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen.
16.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von CATMEDIA.
16.6 Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
17. Vertraulichkeit und Sicherheitsmaßnahmen
17.1 Die Parteien verpflichten sich, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
17.2 Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
17.3 CATMEDIA setzt zur Erfüllung ihrer Administrationspflichten geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein.
17.4 Der Kunde hat ihm bekannt gewordene Zugangsdaten, Sicherheitsinformationen und technischen Konfigurationsdetails vertraulich zu behandeln.
17.5 Beide Parteien informieren sich unverzüglich über sicherheitsrelevante Vorfälle, soweit diese für die Durchführung des Vertrags von Bedeutung sind und entsprechende Informationspflichten bestehen.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von CATMEDIA Gerichtsstand. CATMEDIA ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
18.4 Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Vorschriften gehen entgegenstehenden Bestimmungen dieser AGB vor.
Anlage 1 – Vertragsspezifische Leistungsbeschreibung
Die nachstehenden Angaben sind vor Vertragsschluss für den jeweiligen Tarif beziehungsweise Kunden festzulegen.
| Merkmal | Vertragliche Festlegung |
|---|
| Software / Produkt | [Produktbezeichnung] |
| Betriebsmodell | SaaS / On-Premises |
| Vertragslaufzeit | [Vereinbarung] |
| Kündigungsfrist | [Vereinbarung] |
| Abonnemententgelt | [Betrag und Intervall] |
| Anzahl der Benutzer | [Anzahl / Tarif] |
| Enthaltene Module | [Funktionsumfang] |
| Speicherplatz | [Kapazität] |
| Verfügbarkeit | [SLA / Leistungsbeschreibung] |
| Supportzeiten | [Zeiten und Kanäle] |
| Datensicherung | [Intervall, Aufbewahrung, Speicherort] |
| Datenexport | [Formate, Schnittstellen] |
| Serverstandort SaaS | [Standort / Land] |
| Serverstandort On-Premises | [Kundenstandort] |
| Serverhardware On-Premises | [Modell / Seriennummer] |
| Hardware-Eigentümer | CATMEDIA eBusiness |
| Technische Administration | Ausschließlich CATMEDIA |
| Auftragsverarbeitung | Gesonderte AVV nach Art. 28 DSGVO, soweit erforderlich |
Diese Anlage ist Bestandteil des Vertrags und muss den tatsächlich vereinbarten und technisch angebotenen Leistungen entsprechen.